Allgemeine Geschäftsbedingungen compando Hemsbach München Heidelberg

AGB’s by compando ® Coaching und Consulting.

0. Das IHSB – Institut für hypno-systemische Beratung ist eine gesonderte Markenbezeichnung von compando ® Coaching und Consulting und wird mit allen Rechten & Pflichten von compando ® Coaching und Consulting vertreten. In diesen AGB’s wird der Name compando genutzt.

1. Gegenstand des Vertrages

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von „compando ® Coaching & Consulting – Jens Stührck“, nachstehend compando ® genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“.

1.2 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Coaching- Trainings- und Beratungsleistungen durch compando ® bei dem Auftraggeber. Zu den Leistungen gehören nicht das zur Verfügung stellen von Seminarräumen. Diese Leistungen müssen gesondert beauftragt werden, bzw. vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.

2. Rechtliche Stellung der Vertragspartner
2.1 compando ® wird als selbstständiger Unternehmer für den Auftraggeber tätig.

3. Vertragsdurchführung

3.1 Der Auftraggeber stellt compando ® diejenigen Daten, Informationen und Einrichtungen zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der Leistung durch compando ® nötig sind.

3.2 compando ® ist berechtigt, die Durchführung von Coachings oder der Beratungen oder sonstige Dienstleistungen abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen. Ein wesentlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Einschätzung des von der compando ® eingesetzten Consultants die Schulungsausstattung oder andere Gegebenheiten, wie die Zusammensetzung der zu unterrichtenden Gruppe, die erfolgreiche Durchführung der Seminare gefährden.

5. Ausfallregelung, Rücktritt

Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftrag bis 6 Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei zurückzutreten. Erfolgt ein Rücktritt bis 8 Tage vor Seminarbeginn, hat der Auftraggeber 50% der vereinbarten Vergütung der compando ® zu ersetzen. Erfolgt ein Rücktritt weniger als 8 Tage vor Seminarbeginn, hat der Auftraggeber 100% der vereinbarten Vergütung der Firma compando ® zu ersetzen.

6. Lieferungen und Leistungen

6.1 Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem Auftragsangebot der compando ®, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung und Dienstleistung durch den Auftraggeber zustande.

6.2 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung oder zu zumutbaren Ersatzlieferungen und Leistungen der compando ® bleibt ausdrücklich vorbehalten.

6.3 Der Leistungstermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der compando ® vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung durch die eingesetzten Kooperationspartner der compando ® und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei compando ® oder beim Kooperationspartner eintreffen, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichtausstellung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen.

7. Vergütung, Zahlungsbedingungen

7.1 Der Auftraggeber zahlt compando ® für die festgelegten Leistungen die im Einzelauftrag vereinbarte Vergütung. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sonstige Spesen werden dem Auftraggeber entsprechend der jeweils gültigen Preisliste oder entsprechend dem Einzelauftrag berechnet.

7.2 compando ® wird nach Durchführung der Dienstleistung dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellen. Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht compando ® ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

7.3 compando ® ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist compando ® berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

7.4 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen von compando ® nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

7.5 Soweit von den oben stehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann compando ® jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die compando ® Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.

7.6 Die gewährte Zahlungskondition besteht hinsichtlich des von compando ® für jeden Einzelauftrag vergebenen Kreditlimits. Bei Überschreitung des jeweils aktuell festgelegten Kreditlimits behält sich compando ® vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eingetretenen Änderung der Bonität ist compando ® berechtigt, Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung bzw. entsprechende Sicherheitsleistungen zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.

8. Haftung

8.1 Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. compando ® haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.

8.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

8.3 Sofern compando ® fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden von compando ® auf die Ersatzleistung ihrer Haftpflichtversicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.4 Soweit eine Haftung von compando ® ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9. Geheimhaltung, Kundenschutz

9.1 Der Auftraggeber wird Betriebsgeheimnisse, Unterlagen, Erfahrungen und Kenntnisse der bzw. über compando ® sowie deren Partner und Kunden nur zur Erreichung der von ihm vertraglich seinen Kunden geschuldeten Leistung verwenden und gegenüber Dritten streng vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.

9.2 Der Auftraggeber hat strengstes Stillschweigen, bezogen auf alle Informationen über compando ®, die nicht in den offiziellen Werbeunterlagen, Verlautbarungen oder in den Medien von compando ® enthalten sind, zu bewahren.

9.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm von compando ® zur Verfügung gestellten Unterlagen und Materialien sowie Datenträger ordnungsgemäß und vor dem Zugriff Dritter gesichert aufzubewahren.

9.4 Nach Durchführung der Vertragsleistungen bzw. nach Beendigung des Einzelauftrages wird der Auftraggeber sämtliche, im Rahmen und im Zusammenhang mit dem Einzelauftrag erstellten Unterlagen, übergebenen Materialien und Informationen sowie Kopien hiervon, unverzüglich und ohne Aufforderung an compando ® zurückgeben. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht insoweit nicht.

9.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Vertragsende, über einen Zeitraum von zwei Jahren, keine unmittelbaren oder mittelbaren Geschäfte mit den Consultants zu tätigen, die zuvor im Auftrag der compando ® tätig gewesen sind und die der Auftraggeber durch die compando ® kennengelernt hat. Diese Kundenschutzklausel gilt auch für alle geschäftsvorbereitenden Maßnahmen.

9.6 Diese Kundenschutzklausel ergänzt zusätzliche etwaige, bereits bestehende Kundenschutzklauseln zwischen den Parteien.

9.7 Der Auftraggeber räumt compando ® das Recht ein, zum Zwecke des Kundenschutzes durch einen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater in einem begründeten Verdacht, Bucheinsicht in seine Buchführung nehmen zu lassen.

10. Gerichtsstand, Erfüllungsort

10.1 Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird Weinheim (Bergstraße) als Gerichtsstand vereinbart.

11. Sonstige Bestimmungen

11.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

11.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

1.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der compando ® mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Auftraggeber erteilt hiermit der compando ® seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordener und zur Auftragsabwicklung notwendiger Daten.

Hemsbach, den 15. August 2008

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.